Jahresvignette
Gültig für ein ganzes Kalenderjahr
Kurzzeitvignette
10-Tage oder 2-Monats-Vignetten
Digitale Vignette
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Rechtliche Informationen
Wichtige rechtliche Hinweise zur Vignettenpflicht und Mautregelungen in Österreich
Mautpflicht auf österreichischen Autobahnen
Alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t hzG benötigen eine gültige Vignette für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.
Geltungsbereich der Vignette
Die Vignette gilt auf dem gesamten mautpflichtigen Streckennetz, ausgenommen sind Sondermautstrecken wie der Brenner, Tauern oder Karawanken.
Strafen bei fehlender Vignette
Das Fahren ohne gültige Vignette wird mit einer Ersatzmaut von mindestens 120 Euro (bei sofortiger Zahlung) geahndet. Bei Verweigerung drohen bis zu 3.000 Euro Strafe.
Korrekte Anbringung der Klebevignette
Klebevignetten müssen gut sichtbar und dauerhaft an der Windschutzscheibe angebracht werden. Digitale Vignetten sind an das Kennzeichen gebunden.
Gültigkeitsdauer
Es gibt Jahres-, 2-Monats- und 10-Tagesvignetten. Die Gültigkeitsdauer beginnt bei der 10-Tagesvignette am gewählten Datum um 0:00 Uhr.
Haftung und Verantwortung
Der Fahrzeughalter ist für das Vorhandensein einer gültigen Vignette verantwortlich. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Haftungsausschluss: Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder an info@asfiroads.org.
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Häufig gestellte Fragen
Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Vignetten und mautpflichtige Straßen in Österreich.

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Sie können uns auch direkt per E-Mail erreichen: info@asfiroads.org
